Einfach zu beurteilen ist die Lage für Sie, wenn keiner der Gläubiger bevorrechtigt ist. Dann gilt der Grundsatz des Zeitvorrangs uneingeschränkt: Sie beachten zunächst nur den Ihnen zeitlich zuerst zugestellten Beschluss. Ist die Schuld dieses Gläubigers abgetragen, kommt der zeitlich nächste an die Reihe etc. Sind mehrere Zustellungen gleichzeitig erfolgt, muss gleichmäßig (im Verhältnis der Anspruchs-Beträge) aufgeteilt werden. Auf den Zeitpunkt, in dem der einzelne Gläubiger den Pfändungsantrag bei Gericht gestellt hat, kommt es dabei nicht an.
Mehrere bevorrechtigte Gläubiger
Der Zeitvorrang gilt auch, wenn mehrere Lohnpfändungen durch bevorrechtigte Gläubiger wegen unerlaubter Handlung zusammentreffen. Sie gehen wiederum streng nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der einzelnen Pfändung vor. Bei mehreren Unterhaltsgläubigern müssen Sie eine Rangfolge beachten: