Voraussetzung für die Gutschrift der Urlaubstage und gegebenenfalls die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist, dass der betreffende Mitarbeiter Ihnen die Krankheitstage nachweist. Für den Nachweis seiner eigenen Erkrankung muss er die üblichen Meldepflichten erfüllen. Das heißt: Er muss sich zunächst telefonisch bei Ihnen melden sowie gegebenenfalls einen Arzt aufsuchen und eine Erstbescheinigung besorgen. Sobald die Erstbescheinigung am ersten Tag gesetzlich eingeführt wurde, müssen Mitarbeiter die Neuregelung auch für den Urlaub beachten.
So handhaben Sie Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit dem Urlaub des Mitarbeiters
Urlaub und krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit schließen sich gegenseitig aus. Erkrankt ein Mitarbeiter während seines Urlaubs, gilt deshalb: Dem Beschäftigten werden Urlaubstage, an denen er krank ist, gutgeschrieben (§ 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)). Für die entsprechenden „Krank-Tage“ erhält er Entgeltfortzahlung und kein Urlaubsentgelt.