Mitarbeiter müssen fast immer an Personalgesprächen teilnehmen
Ihre Mitarbeiter sind zur Teilnahme an solchen Personal- oder Mitarbeitergesprächen verpflichtet, wenn es um Inhalte ihres Arbeitsverhältnisses geht. Hierzu können Sie sich auf § 106 Gewerbeordnung (GewO) berufen, denn die Teilnahme an einem Personalgespräch ist Ausdruck Ihres Weisungsrechts in Bezug auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses.