So sieht die arbeitsrechtliche Seite bei Personalgesprächen aus

Personal- oder Mitarbeitergespräche sind nicht bloß Small Talk am Arbeitsplatz. Im Arbeitsrecht sind Mitarbeiter- bzw. Personalgespräche nicht ausdrücklich geregelt. Dennoch sollten Sie wissen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Gespräche aussehen.

Michael T. Sobik

17.04.2026 · 3 Min Lesezeit

Mitarbeiter müssen fast immer an Personalgesprächen teilnehmen

Ihre Mitarbeiter sind zur Teilnahme an solchen Personal- oder Mitarbeitergesprächen verpflichtet, wenn es um Inhalte ihres Arbeitsverhältnisses geht. Hierzu können Sie sich auf § 106 Gewerbeordnung (GewO) berufen, denn die Teilnahme an einem Personalgespräch ist Ausdruck Ihres Weisungsrechts in Bezug auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses.

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