Praxis-Hilfe

Sommer, Urlaub & Personalengpass? So nutzen Sie die Sonderregelung und die neue Grenze bei Minijobbern

Kennen Sie das? Urlaubszeit kombiniert mit unvorhergesehenen Aufträgen oder einem Krankheitsfall – und schon ist es so weit: Es entsteht ein Personalengpass im Unternehmen. Für solche Fälle liefern Sie der Unternehmensleitung einen Tipp aus der Entgeltabrechnung: Die Minijobber des Unternehmens dürfen ohne sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen mehr arbeiten – wenn sie das wollen. Achten Sie dabei auf die Vorgaben kombiniert mit der neuen Minijobgrenze seit 1.1.2026.

Britta Schwalm

21.04.2026 · 1 Min Lesezeit

Oft sind Minijobber auf 603-€-Basis durchaus daran interessiert, ihr Entgelt aufzubessern – solange der Minijobberstatus dadurch nicht gefährdet ist. Wenn sie in bestimmten Situationen Überstunden ableisten, ist das möglich.

Was gilt für Minijobber bei Mehrarbeit?

Zwar dürfen auf 603-€-Basis beschäftigte Minijobber nur 603 € monatlich (bei schwankendem Entgelt 7.236 € pro Jahr : 12) verdienen und keinen Cent mehr. Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der 603-€-Grenze hat für Ihr Unternehmen und den Minijobber aber keine Auswirkungen.

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