Überstunden: Wer aus eigenem Antrieb mehr arbeitet als vereinbart, geht leer aus

Das ist der Klassiker: Am Ende des Arbeitsverhältnisses behauptet Ihr Mitarbeiter, er habe etliche Überstunden geleistet und Sie müssten diese bezahlen. Aber ist das wirklich so? Erfahren Sie hier, mit welchen Argumenten Sie eine solche Forderung in vielen Fällen abwehren können.

Hildegard Gemünden

27.10.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein (über)engagierter Schulleiter

Der Rektor einer Grundschule in Niedersachsen hatte in den Jahren 2015/2016 an einer Studie zur Ermittlung der Arbeitsbelastung von Lehrkräften teilgenommen. Ergebnis: Er arbeitete im Durchschnitt knapp neun Stunden pro Woche über die vorgesehenen 40 Stunden hinaus. Hierfür verlangte er zunächst einen Freizeitausgleich. Nachdem er im Jahr 2022 im noch laufenden Verfahren in den Ruhestand ging, verlangte er die Bezahlung der bis dahin geleisteten Überstunden – knapp 55.000 €.



Der Arbeitgeber (sprich: Dienstherr) verweigerte die Zahlung aus folgenden Gründen:

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