Eine Mitarbeiterin hatte am Fußball-Cup ihres Arbeitgebers teilgenommen und zog sich im Finale eine Kreuzbandruptur zu, die operativ versorgt werden musste. Die Berufsgenossenschaft verneinte einen Arbeitsunfall und das SG Hannover bestätigte diese Einschätzung. Die Begründung:
Unfall beim Firmen-Fußballcup: Greift die Unfallversicherung?
Im Sommer finden in vielen Unternehmen Veranstaltungen für die Belegschaft statt. Handelt es sich dabei um sportliche Wettkämpfe, kann sich durchaus ein Unfall ereignen. Ist dann die betriebliche Unfallversicherung zuständig? Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts (SG) Hannover vom 16.4.2026, (Az. S 22 U 120/25 , nicht rechtskräftig) hilft Ihnen bei der Entscheidung.