Ein Arbeitnehmer erlitt auf seinem Arbeitsweg erhebliche Verletzungen. Er war mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal mit einem Lkw zusammengestoßen. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Wegeunfalls ab, da der Mann 4 km über seinen Wohnort hinaus unterwegs gewesen sei. Sowohl die Wohnung als auch der Betrieb befanden sich in entgegengesetzter Richtung.
Unterzuckerung auf dem Arbeitsweg: Dieses Urteil sollten die Mitarbeiter Ihres Unternehmens kennen
Arbeitnehmer sind auf dem Weg von zu Hause zur Arbeit und zurück über die betriebliche Unfallversicherung versichert. Auf Um- oder Abwegen verlieren sie diesen Schutz. Doch was gilt, wenn sie die Orientierung verlieren – beispielsweise aufgrund einer Unterzuckerung – und deshalb „auf dem Abweg“ sind? Das Bundessozialgericht (BSG) musste diese Frage kürzlich klären (Urteil vom 25.8.2026, Az. B 2 U 6/24 R). Auf das Urteil sollten Sie die Mitarbeiter Ihres Unternehmens unbedingt hinweisen.