Die Aussteuerung ändert nichts am Bestand des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitslosengeld, das Ihr Mitarbeiter nach dem Auslaufen des Krankengelds bekommt, dient zur Überbrückung bis zum Bezug einer befristeten oder unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Solange weder Sie noch Ihr Mitarbeiter kündigen, besteht das Arbeitsverhältnis trotzdem weiter. Unabhängig davon müssen Sie den Mitarbeiter bei der Krankenkasse mit dem Meldegrund 30 abmelden. Ihr Mitarbeiter hingegen bleibt wie bisher verpflichtet, Sie über die Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit zu informieren und dies durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu belegen.
Sie dürfen dem Mitarbeiter jedoch kündigen, wenn
- seine Genesung faktisch ausgeschlossen ist oder