„Von der Krankenkasse ausgesteuert – wie geht es nun weiter?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Hildegard Gemünden

29.09.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Einer unserer Mitarbeiter bekommt nach langer Krankheit kein Krankengeld mehr von der Krankenkasse, sondern bei weiter bestehender Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld von der Arbeitsagentur. Was heißt das nun für ihn und für uns? Muss er sich weiter bei uns krankmelden? Oder endet sein Arbeitsverhältnis automatisch?

ANTWORT:



Die Aussteuerung ändert nichts am Bestand des Arbeitsverhältnisses



Das Arbeitslosengeld, das Ihr Mitarbeiter nach dem Auslaufen des Krankengelds bekommt, dient zur Überbrückung bis zum Bezug einer befristeten oder unbefristeten Erwerbsminderungsrente. Solange weder Sie noch Ihr Mitarbeiter kündigen, besteht das Arbeitsverhältnis trotzdem weiter. Unabhängig davon müssen Sie den Mitarbeiter bei der Krankenkasse mit dem Meldegrund 30 abmelden. Ihr Mitarbeiter hingegen bleibt wie bisher verpflichtet, Sie über die Fortdauer seiner Arbeitsunfähigkeit zu informieren und dies durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu belegen.



Sie dürfen dem Mitarbeiter jedoch kündigen, wenn



  • seine Genesung faktisch ausgeschlossen ist oder



  • völlig ungewiss ist, ob und wann er wieder arbeitsfähig sein wird, und wenn für die nächsten 24 Monate keine andere Prognose zu erwarten ist.




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