Vorsicht bei Entlassung des GmbH-Geschäftsführers!
Der Geschäftsführer einer GmbH genießt keinen Kündigungsschutz (§ 14 Abs. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)). Sie brauchen deshalb für seine Entlassung eigentlich keinen sachlich rechtfertigenden Grund. Schon ein kleiner Fehler kann aber zum Kündigungsschutz durch die Hintertür führen (Bundesarbeitsgericht (BAG), 18.6.2026, 2 AZR 89/25).
Hildegard Gemünden
04.08.2026
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Geschäftsführer aufgrund eines Arbeitsvertrags
Eine GmbH schloss zum 1.4.2021 einen Arbeitsvertrag mit einem Mitarbeiter und bestellte diesen wenige Wochen später zum Geschäftsführer. Der Arbeitsvertrag sah diese Möglichkeit vor, aber ausdrücklich keinen Anspruch auf eine Geschäftsführerstelle. Im November teilte der Vorgesetzte dem Mitarbeiter mit, dass er als Geschäftsführer abberufen werde. Danach wurde er im Organigramm als „Special Project Manager“ geführt. Tatsächlich hatte er jedoch keine Aufgaben mehr. Die Abberufung als Geschäftsführer durch die Gesellschafterversammlung erfolgte am 1.2.2023. Am 13.2.2023 folgte die Austragung im Handelsregister sowie die Eintragung eines neuen Geschäftsführers. Am 28.6.2023 schließlich erhielt der Mitarbeiter die fristgemäße Kündigung.
Der Mitarbeiter hielt die Kündigung unter anderem wegen fehlender sozialer Rechtfertigung für unwirksam und klagte. Der Arbeitgeber hingegen meinte, eine soziale Rechtfertigung sei aufgrund der Geschäftsführertätigkeit des Mitarbeiters nicht erforderlich.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: