Vorsicht, Falle: Versetzungen an weit entfernte Orte können zu Massenentlassungen führen

Das folgende Urteil ist für Sie wichtig, wenn Sie etwa wegen einer Standortverlagerung mehrere Mitarbeiter versetzen wollen. Denn sowohl die Versetzung als auch die Kündigung von Mitarbeitern, die der Versetzung nicht Folge leisten, können jetzt als Entlassungen im Sinne der Massenentlassungsrichtlinie gelten (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 4.6.2026, C-907/24).

Hildegard Gemünden

29.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Fall: Produktionsstandort wird um mehr als 600 km verlegt

Ein italienisches Energieunternehmen wollte seine Produktion an einen mehr als 600 km entfernten Ort verlagern und versetzte die Mitarbeiter entsprechend. Einige Mitarbeiter fanden sich jedoch nicht am neuen Arbeitsort ein. Nach etwas mehr als einem Monat erhielten sie die Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.



Die Mitarbeiter klagten hiergegen. Sie meinten, die Produktionsverlagerung komme einer Entlassung der betroffenen Mitarbeiter gleich. Wegen der Anzahl der betroffenen Mitarbeiter hätte zuvor ein Massenentlassungsverfahren durchgeführt werden müssen.

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