Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen als fest, bis zu welchem Betrag Sie ein Entgelt in den einzelnen Versicherungszweigen zur Berechnung der Beiträge heranziehen können.
Einheitliche BBG
Der Teil des Entgelts, der die BBG übersteigt, ist nicht mehr beitragspflichtig. Grundsätzlich steigen die einheitliche BBGen für die Kranken-/Pflegeversicherung und die Renten-/Arbeitslosenversicherung jährlich an. Bei Mitarbeitern mit höherem Einkommen haben Arbeitgeber und Mitarbeiter dadurch eine höhere Beitragsbelastung. Zum 1.1.2027 soll zusätzlich eine Steigerung von 300 € hinzukommen.