Warum es für besserverdienende Mitarbeiter ab 1.1.2027 wesentlich teurer werden könnte

Der Referentenentwurf für ein Beitragssatzstabilisierungsgesetz in der gesetzlichen Krankenversicherung, den das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Mitte April vorgelegt hat, sieht weitreichende Einschnitte für Versicherte vor. Eine geplante Maßnahme ist die einmalige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) 2027 um 300 € – zusätzlich zu der üblichen jährlichen Anhebung.

Britta Schwalm

16.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) legen als fest, bis zu welchem Betrag Sie ein Entgelt in den einzelnen Versicherungszweigen zur Berechnung der Beiträge heranziehen können.

Einheitliche BBG

Der Teil des Entgelts, der die BBG übersteigt, ist nicht mehr beitragspflichtig. Grundsätzlich steigen die einheitliche BBGen für die Kranken-/Pflegeversicherung und die Renten-/Arbeitslosenversicherung jährlich an. Bei Mitarbeitern mit höherem Einkommen haben Arbeitgeber und Mitarbeiter dadurch eine höhere Beitragsbelastung. Zum 1.1.2027 soll zusätzlich eine Steigerung von 300 € hinzukommen.

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