„Was ist mit der Versicherungspflicht, wenn ein Mitarbeiter unbezahlten Urlaub bekommt?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

03.04.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter hat seinen bezahlten Erholungsurlaub bereits aufgebraucht, weil er gerade ein Haus baut. Ab Mai 2026 möchte er unbezahlten Urlaub nehmen. Ob dieser 4 oder 5 Wochen dauern soll, ist noch nicht ganz klar. Die Firmenleitung ist einverstanden. Allerdings wollen wir im Vorfeld die versicherungsrechtlichen Konsequenzen klären. Können Sie uns weiterhelfen?





Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: