Grundsätzlich hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter gleichzeitig in Notfällen sowie zur Urlaubszeit mit einer Beihilfe zu unterstützen. Keine der Leistungen brauchen Sie auf die jeweils andere anzurechnen.

Grundsätzlich hat Ihr Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter gleichzeitig in Notfällen sowie zur Urlaubszeit mit einer Beihilfe zu unterstützen. Keine der Leistungen brauchen Sie auf die jeweils andere anzurechnen.
