Wenn es im Sommer wieder heiß wird, muss Ihr Unternehmen diese Maßnahmen ergreifen

Der Sommer steht vor der Tür – und wird vielleicht wieder Hitzerekorde brechen. Arbeitnehmer mit vollklimatisierten Büros kommen in diesen Zeiten vermutlich ganz gern zur Arbeit. Alle anderen müssen auch an heißen Sommertagen irgendwie durchhalten – und ihren Job erledigen. Arbeitnehmer haben weder Anspruch auf hitzefrei noch auf eine verlängerte Mittagspause. Allerdings kann und muss Ihr Unternehmen etwas für die Belegschaft tun, wenn die Temperaturen nach oben klettern.

Britta Schwalm

16.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Bei Sommerhitze sollten Sie auf Folgendes hinweisen:

  1. Arbeitnehmer haben keinen rechtlichen Anspruch auf ein klimatisiertes Büro.
  2. Ein unangenehmes Arbeitsumfeld durch große Hitze bedeutet nicht, dass ein Beschäftigter seine Sachen packen und nach Hause gehen kann oder dass er von vornherein zu Hause bleiben darf. Wer sich so verhält, riskiert eine Abmahnung und/oder eine verhaltensbedingte Kündigung. Das gilt allerdings nicht, wenn Mitarbeiter vorgeschriebene Maßnahmen erfolglos bei den im Betrieb zuständigen Personen angemahnt haben (s. u.). Unternimmt der Arbeitgeber in diesen Fällen nichts, haben die Beschäftigten ein Zurückbehaltungsrecht und können ihren Arbeitsplatz verlassen.
  3. Eine Art Siesta, also eine besonders ausgedehnte Pause zur Mittagszeit, die möglicherweise sogar am Badesee verbracht wird, ist nicht drin. Hier sollte Ihr Unternehmen wegen unfallversicherungsrechtlicher Probleme von vornherein einen Riegel vorschieben.

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