Wer Durchschnitt liefert, bekommt nur Durchschnitt!

Die eigentliche Schwierigkeit beim Ausstellen eines Arbeitszeugnisses ist, jeweils die richtige Formulierung zu finden. Dies erleichtert Ihnen folgende konsequente Strukturierung des qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Michael T. Sobik

13.10.2026 · 1 Min Lesezeit
Ehrliche Benotung



Meine Empfehlung



Zwischenzeugnis















Bei der Benotung der Leistungen Ihres Mitarbeiters sollten Sie ehrlich sein.



Wer nur durchschnittliche Arbeitsleistungen erbracht hat, kann nicht erwarten,



dass Sie ihm ein „Sehr gut“ geben. Er hat dann halt nur ein „Befriedigend“



verdient.















Eine ehrliche Benotung ist gefordert!













Im Zweifel hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung



mit der Note 3. Will Ihr Mitarbeiter eine gute oder gar sehr gute Beurteilung



im Arbeitszeugnis erreichen, muss er die Tatsachen vortragen und im Streitfall



vor dem Arbeitsgericht Beweise liefern, aus denen sich diese geforderte



Beurteilung ergeben soll. Haben Sie dagegen „unterdurchschnittlich“ benotet,



tragen Sie die Beweislast dafür.















Musterformulierung für die Note 3











Der Mitarbeiter Horst G. hat stets zu unserer Zufriedenheit gearbeitet.































Meine Empfehlung











Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie dem Mitarbeiter eine



durchschnittliche Leistung (= Note 3) attestieren. Ist er damit nicht



zufrieden, liegt es am Mitarbeiter zu beweisen, besser gewesen zu sein.



























Achtung!











Eine Bewertung im Zwischenzeugnis bindet. Den Beweis überdurchschnittlicher



Arbeitsleistung kann Ihr Arbeitnehmer allerdings ganz einfach führen, wenn



Sie ihm kurz zuvor eine überdurchschnittliche Zwischenbeurteilung erstellt



haben.















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