Wer Durchschnitt liefert, bekommt nur Durchschnitt!
Die eigentliche Schwierigkeit beim Ausstellen eines Arbeitszeugnisses ist, jeweils die richtige Formulierung zu finden. Dies erleichtert Ihnen folgende konsequente Strukturierung des qualifizierten Arbeitszeugnisses.
Michael T. Sobik
13.10.2026
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1 Min Lesezeit
Ehrliche Benotung Meine Empfehlung Zwischenzeugnis
Bei der Benotung der Leistungen Ihres Mitarbeiters sollten Sie ehrlich sein. Wer nur durchschnittliche Arbeitsleistungen erbracht hat, kann nicht erwarten, dass Sie ihm ein „Sehr gut“ geben. Er hat dann halt nur ein „Befriedigend“ verdient. Eine ehrliche Benotung ist gefordert!
Im Zweifel hat Ihr Mitarbeiter Anspruch auf eine durchschnittliche Bewertung mit der Note 3. Will Ihr Mitarbeiter eine gute oder gar sehr gute Beurteilung im Arbeitszeugnis erreichen, muss er die Tatsachen vortragen und im Streitfall vor dem Arbeitsgericht Beweise liefern, aus denen sich diese geforderte Beurteilung ergeben soll. Haben Sie dagegen „unterdurchschnittlich“ benotet, tragen Sie die Beweislast dafür. Musterformulierung für die Note 3
Der Mitarbeiter Horst G. hat stets zu unserer Zufriedenheit gearbeitet.
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie dem Mitarbeiter eine durchschnittliche Leistung (= Note 3) attestieren. Ist er damit nicht zufrieden, liegt es am Mitarbeiter zu beweisen, besser gewesen zu sein.
Eine Bewertung im Zwischenzeugnis bindet. Den Beweis überdurchschnittlicher Arbeitsleistung kann Ihr Arbeitnehmer allerdings ganz einfach führen, wenn Sie ihm kurz zuvor eine überdurchschnittliche Zwischenbeurteilung erstellt haben.
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