Werkstudenten als Arbeitnehmer: So sparen Sie als Arbeitgeber effektiv Lohnnebenkosten
Wenn Ihr Unternehmen auf günstige, flexible Mitarbeiter angewiesen ist, sollten Sie auch an Werkstudenten denken. Denn diese sind in Bezug auf die Lohnnebenkosten deutlich günstiger als Minijobber, die derzeit ohnehin auf dem Prüfstand stehen. Erfahren Sie hier, unter welchen Voraussetzungen Ihr Mitarbeiter als Werkstudent gilt und welche Abgaben für ihn zu entrichten sind.
Hildegard Gemünden
18.08.2026
·
4 Min Lesezeit
Für Werkstudenten fallen lediglich Rentenversicherungsbeiträge an
Den Beitrag von derzeit 18,6 % des Arbeitsentgelts tragen Sie als Arbeitgeber und der Mitarbeiter je zur Hälfte. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung hingegen ist die Beschäftigung beitragsfrei (sogenanntes Werkstudentenprivileg). Ihre Belastung liegt also bei lediglich 9,3 % – gegenüber rund 20 % bei einem „normalen“ Arbeitnehmer und 30 % bei einem Minijobber bis 603 € pro Monat.
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