Wichtig: Melden Sie den Mitarbeiter beim Bundeszentralamt für Steuern ab

Für die Abmeldung aus der ELStAM-Datenbank müssen Sie das Ausscheiden eines Mitarbeiters unverzüglich und elektronisch dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mitteilen. Das gilt auch dann, wenn das Finanzamt den Arbeitgeberabruf vorübergehend gesperrt hat. Die Abmeldung kann frühestens am Tag der Beendigung der Beschäftigung erfolgen.

Britta Schwalm

15.05.2026 · 3 Min Lesezeit

Bei der Abmeldung des Beschäftigten übermitteln Sie folgende Daten:

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