„Wie wirkt sich die Bewirtung unserer Mitarbeiter anlässlich der Inventur steuerlich aus?“
Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.
Hildegard Gemünden
31.03.2026 ·
1 Min Lesezeit
FRAGE:
Unsere letzte Inventur musste aufgrund von Krankheitsausfällen mit weniger Mitarbeitern als üblich erfolgen. Um die Inventur dennoch innerhalb eines Tages abzuschließen, haben wir mittags Essen liefern lassen und haben die Mitarbeiter abends nach Abschluss der Inventur noch in ein Restaurant in der Nähe eingeladen. Wie sind diese Bewirtungen steuerlich zu bewerten? Müssen wir Sachbezugswerte für Verpflegung ansetzen?
ANTWORT:
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