„Zählt unser Tätigkeitszuschlag zum regelmäßigen Arbeitsentgelt?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

24.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter mit einem Verdienst im Übergangsbereich wird demnächst für einige Monate eine höherwertige Tätigkeit ausüben und hierfür eine Zulage erhalten. Zählt diese Zulage zum regelmäßigen Arbeitsentgelt? Befindet sich der Beschäftigte mit seinem Arbeitsentgelt also nicht mehr im Übergangsbereich?





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