Unsere Firmenleitung möchte sich von unserem 603-€-Minijobber trennen. Das Beschäftigungsverhältnis wird Mitte April 2026 enden. Der Mitarbeiter bekommt für den April noch 400 € Entgelt. Wir haben nun von ihm erfahren, dass er direkt im Anschluss und auch noch im April einen anderen 603-€-Job bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen wird. Was ist, wenn er dort mehr als 203 € für April erhält und damit in diesem Monat die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet?