FRAGE
Unser Unternehmen hat kürzlich einen Arbeitsvertrag mit einem Beschäftigten abgeschlossen. Dieser hat seine Tätigkeit wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zum vereinbarten Termin begonnen. Wir haben außerdem kürzlich erfahren, dass der Mitarbeiter schwer erkrankt ist. Die Frage, die sich uns nun stellt, ist die folgende: Wie gehen wir vor, wenn der Beschäftigte länger als 4 Wochen arbeitsunfähig krank bleibt und sich irgendwann herausstellt, dass er seine berufliche Tätigkeit gar nicht antreten kann? Müssen wir trotzdem nach 4 Wochen Entgeltfortzahlung leisten? Und beginnt die Versicherungspflicht nach dem 28. Tag?