Gute Fachkräfte können mithilfe des Kurzarbeitergeldes kostensparend gehalten werden, auch wenn die Auftragslage gerade schwach ist. Diese Unterstützung erhält Ihr Unternehmen bereits dann, wenn es nur einen einzigen Mitarbeiter beschäftigt. Das Bundeskabinett hat am 18.12.2024 die 3. Änderungsverordnung zur Ausweitung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld beschlossen. Damit gilt eine Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monate – befristet bis Ende 2025. Ab 1.1.2026 gilt wieder eine maximale Bezugsdauer von 12 Monaten. Ein Anspruch, der über 12 Monate hinausgehen würde, verfällt mit dem 31.12.2025. Sie können die Verlängerung also dann nutzen, wenn Ihr Unternehmen bzw. seine Mitarbeiter bereits Kurzarbeitergeld beziehen.
ACHTUNG
Sie berechnen das Kurzarbeitergeld und zahlen es an Ihre Beschäftigten aus. Anschließend stellen Sie einen Erstattungsantrag bei Ihrer örtlich zuständigen Arbeitsagentur. Damit haben Sie eine Entlastungswirkung ab der ersten Ausfallstunde.