„Unterbrechungsmeldung über den Jahreswechsel: Wie gehen wir vor?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir haben eine Mitarbeiterin, die ab dem 15.12.2024 in Elternzeit geht, und zwar für 2 Monate. Nun wollten wir eine Unterbrechungsmeldung erstatten. Leider funktioniert das aber nicht bis zum 15.2.2025, wir können die Unterbrechungsmeldung nur bis zum 31.12.2024 erstatten. Müssen wir den zweiten Teil dann im Jahr 2025 melden?

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: