FRAGE
Wir haben eine Mitarbeiterin, die ab dem 15.12.2024 in Elternzeit geht, und zwar für 2 Monate. Nun wollten wir eine Unterbrechungsmeldung erstatten. Leider funktioniert das aber nicht bis zum 15.2.2025, wir können die Unterbrechungsmeldung nur bis zum 31.12.2024 erstatten. Müssen wir den zweiten Teil dann im Jahr 2025 melden?