Unterkunft & Mahlzeiten für Mitarbeiter: Mit diesen Werten rechnen Sie 2026

Viele Arbeitgeber stellen Ihren Mitarbeitern Wohnungen und Unterkünfte zur Verfügung. Auch die Verpflegung der Beschäftigten wird häufig vom Arbeitgeber mitfinanziert. Möchte Ihr Unternehmen dem Fachkräftemangel auf diese Weise entgegenwirken, liegt es an Ihnen, entsprechende Leistungen richtig zu bewerten. Hierfür legen Sie die amtlichen Werte zugrunde, die zum 1.1.2026 voraussichtlich angehoben werden. Kalkulieren Sie schon jetzt mit den neuen Vorgaben und unterstützen Sie so die Personalplanung.

Britta Schwalm

22.09.2025 · 5 Min Lesezeit

Freie oder vergünstigte Verpflegung beziehungsweise Unterkunft sind geldwerte Vorteile, für die Sie Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen. In welcher Höhe Sie das Arbeitsentgelt für die Berechnung ansetzen, geben die aktuellen Sachbezugswerte vor. Sie sind für die Abrechnung verbindlich. Die Werte für 2026 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in einem ersten Entwurf bereits festgelegt. Mit den amtlichen Größen können Sie schon jetzt planen. Ändern werden sie sich voraussichtlich nicht mehr.

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