FRAGE
Ein Mitarbeiter ist freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenversicherung und betreut sein krankes Kind. Er erhält keine Entgeltfortzahlung, sondern Leistungen seiner Krankenkasse. Könnte er dadurch die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) unterschreiten und wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung werden?