FRAGE
Eine kurzfristig beschäftigte Saisonaushilfe war nur 3 Monate bei uns beschäftigt und konnte ihren währenddessen angesammelten Urlaub von insgesamt 6 Tagen nicht nehmen. Wir zahlen der Mitarbeiterin deshalb demnächst eine Urlaubsabgeltung aus. Inwiefern müssen wir für die Zahlung die Umlagen U1 (für das Ausgleichsverfahren bei Arbeitgeberleistungen im Bereich Arbeitsunfähigkeit) und die U2 (für das Ausgleichsverfahren bei Schwanger-/Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage abführen?