Urlaubsantrag & Co: Denken Sie auch an die Formalitäten

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) räumt Mitarbeitern zwar einen Anspruch auf Urlaub ein. Es sagt aber nichts darüber aus, wie sie ihren Anspruch geltend machen müssen. Damit die Urlaubssaison für Ihr Unternehmen problemlos verläuft, kein Mitarbeiter zu kurz kommt und Sie für einen Streitfall auch die nötigen Beweise in der Hand haben, sollten Sie auf einige Formalitäten bestehen.

Britta Schwalm

22.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Sorgen Sie zum einen dafür, dass es in Ihrem Unternehmen einen Urlaubsplan gibt. Ein Urlaubsplan ist eine Richtlinie, wonach der Urlaub während des gesamten Jahres oder während der Urlaubssaison gewährt werden soll. Verfügt Ihr Unternehmen über einen Betriebsrat, legen Sie den Urlaubsplan als Betriebsvereinbarung mit diesem fest.

Beispiel: In einem Urlaubsplan legt Ihr Unternehmen die Reihenfolge fest, nach der die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigt werden müssen: Wenn alle Mitarbeiter während der Schulferien Urlaub wollen, kommen zunächst diejenigen mit Kindern zum Zug.

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