Urlaubsgeld darf unter bestimmten Voraussetzungen bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit von Ihnen gekürzt werden!

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres – wenn da der Chef nicht wäre. Ihre Mitarbeiter müssen nicht nur akzeptieren, dass Sie bei der Urlaubsgewährung ein Wörtchen mitreden dürfen. Ist ein Mitarbeiter langfristig erkrankt, haben Sie zudem unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, dessen Urlaubsgeld zu kürzen (Arbeitsgericht Düsseldorf, 6.2.2025, Az. 9 Ca 5709/24).

Britta Schwalm

17.06.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Urlaubsgeld bei lang andauernder Krankheit?

Im konkreten Fall war auf das Arbeitsverhältnis des betroffenen Mitarbeiters ein Tarifvertrag anzuwenden, der u. a. die folgende Regelung festlegte:

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