Verschmutzter Firmenwagen: Wann Mitarbeiter Schadensersatz leisten müssen

Beschäftigte, die einen Firmenwagen nutzen dürfen, müssen diesen pfleglich behandeln. Das ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht. Geben sie das Auto verdreckt und/oder beschädigt zurück, müssen sie dem Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatz leisten. Ein entsprechendes Urteil fällte kürzlich das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln (Urteil vom 14.1.2025, Az. 7 SLa 175/24).

Britta Schwalm

11.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Arbeitgeber haben Mitarbeitern gegenüber Fürsorgepflichten. Aber auch umgekehrt gibt es entsprechende Obliegenheiten. Nach § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) müssen Beschäftigte auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers Rücksicht nehmen.

Ein Auto für den Arbeitsweg

Im Streitfall bekam ein Mitarbeiter von seiner Arbeitgeberin ein unternehmenseigenes Fahrzeug für den Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Als er erkrankte, gab er den Wagen an die Arbeitgeberin zurück. Das Fahrzeug wurde daraufhin von einem vereidigten Kfz-Sachverständigen begutachtet.

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