Im Urteilsfall hatten sich 4 Mitarbeiter auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. In den Auswahlgesprächen nutzte der Arbeitgeber einen Interviewbogen, über den der Betriebsrat nicht mitbestimmt hatte. Der Betriebsrat verweigerte deshalb die Zustimmung zur Versetzung des letztlich ausgewählten Mitarbeiters, wogegen der Arbeitgeber sich vor Gericht erfolgreich wehrte: Der Betriebsrat darf seine Zustimmung zu einer Versetzung oder Einstellung zwar verweigern, wenn hierdurch gegen Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG). Ein Verstoß gegen § 94 BetrVG rechtfertigt aber keine Zustimmungsverweigerung.
Tipp
Holen Sie trotzdem die Zustimmung zum Personalfragebogen ein. Denn Ihr Betriebsrat kann sonst erwirken, dass Sie den Personalfragebogen nicht mehr verwenden dürfen.