Versetzung wirksam, obwohl die Zustimmung zum Personalfragebogen fehlt?

Sofern Sie mehr als 20 Mitarbeiter und einen Betriebsrat haben, brauchen Sie dessen Zustimmung zu Versetzungen (§ 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)) und zu Personalfragebogen, die Sie bei der Auswahl verwenden (§ 94 BetrVG). An einer fehlenden Zustimmung zum Personalfragebogen muss eine Versetzung trotzdem nicht scheitern (Bundesarbeitsgericht (BAG), 24.9.2024, 1 ABR 31/23).

Britta Schwalm

23.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Im Urteilsfall hatten sich 4 Mitarbeiter auf eine intern ausgeschriebene Stelle beworben. In den Auswahlgesprächen nutzte der Arbeitgeber einen Interviewbogen, über den der Betriebsrat nicht mitbestimmt hatte. Der Betriebsrat verweigerte deshalb die Zustimmung zur Versetzung des letztlich ausgewählten Mitarbeiters, wogegen der Arbeitgeber sich vor Gericht erfolgreich wehrte: Der Betriebsrat darf seine Zustimmung zu einer Versetzung oder Einstellung zwar verweigern, wenn hierdurch gegen Vorgaben wie das Arbeitszeitgesetz verstoßen würde (§ 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG). Ein Verstoß gegen § 94 BetrVG rechtfertigt aber keine Zustimmungsverweigerung.

Tipp

Holen Sie trotzdem die Zustimmung zum Personalfragebogen ein. Denn Ihr Betriebsrat kann sonst erwirken, dass Sie den Personalfragebogen nicht mehr verwenden dürfen.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: