Versicherung & Beiträge beim neuen Qualifizierungsgeld: Die wichtigsten Infos auf einen Blick

Seit dem 1.4.2024 gibt es das Qualifzierungsgeld. Die neue Förderung der Arbeitsagentur gibt Ihrem Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter auch in – oder gerade wegen – einer wirtschaftlichen Schieflage weiterzubilden. Die Antrags- und Auszahlungsverfahren hierbei ähneln denen des Kurzarbeitergelds. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben nun auch Details zu Versicherungspflicht und Beitragszahlung veröffentlicht (Besprechung des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens am 26.6.2024).

Britta Schwalm

26.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Fortschreitende Digitalisierung, verschärfte Rahmenbedingungen und ein weit verbreiteter Fachkräftemangel – die stetige Weiterbildung von Mitarbeitern ist mittlerweile unerlässlich, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Das zum 1.4.2024 eingeführte Qualifizierungsgeld soll einerseits eine durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit verhindern. Gleichzeitig soll die Qualifizierung der Belegschaft ermöglicht werden. Die finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) ersetzt Beschäftigten das Arbeitsentgelt, während sie von Ihrer eigentlichen Tätigkeit freigestellt werden, um an einer Weiterbildung teilzunehmen.

ACHTUNG

Die Gewährung von Qualifizierungsgeld beantragen Sie wie Kurzarbeitergeld bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Arbeitsagentur. Auch der übrige Ablauf rund um die neue Leistung entspricht dem Ablauf beim Kurzarbeitergeld. Sie berechnen das Qualifizierungsgeld und zahlen es an die Mitarbeiter aus. Die Voraussetzungen für die Erbringung von Qualifizierungsgeld müssen von Ihrem Unternehmen nachgewiesen werden. Dem Antrag müssen Sie außerdem die Zustimmung der Beschäftigten zur Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme beifügen.

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