Verzicht auf Arbeitszeiterfassung kann diskriminierend sein!
Der folgende Fall aus Spanien ist für Sie als Arbeitgeber in Deutschland vor allem dann relevant, wenn Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter noch nicht systematisch erfassen und Ihre Mitarbeiter überwiegend Frauen sind. Denn er zeigt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft praktisch jeden Arbeitgeber – und Verstöße können Entschädigungsklagen wegen unzulässiger Diskriminierung nach sich ziehen (Europäischer Gerichtshof (EuGH), 19.12.2024, C-531/23).
Britta Schwalm
18.04.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Hausangestellte verlangt Überstundenvergütung
Eine vollzeitbeschäftigte Hausangestellte war mit ihrer Forderung nach Überstundenvergütung in der ersten Instanz gescheitert, weil sie die Überstunden nicht nachweisen konnte und weil nach spanischem Recht bestimmte Arbeitgeber – darunter Haushalte – von der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung befreit sind. Die zweite Instanz bezweifelte jedoch, dass diese Befreiung mit EU-Recht vereinbar ist und befragte hierzu den EuGH.
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