Der Fall: Arbeitgeber zweifelt Betriebsratswahl an
Ein Unternehmen der IT-Branche besteht aus 5 Betrieben, deren Abgrenzung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgelegt ist und die jeweils einen eigenen Betriebsrat haben. Zur letzten Betriebsratswahl in einem dieser Betriebe, dem Betrieb Region Süd, nahm der Wahlvorstand neben den 498 Arbeitnehmern des Betriebs auch 128 Führungskräfte in die Wählerliste auf, die zwar Mitarbeiter des Betriebs Region Süd fachlich führen, die aber ansonsten einem anderen Betrieb angehören, z. B. in der Zentrale, im Vertrieb oder im Personalmanagement.