Eine Betriebsprüfung bringt oft Fehler bei der Abrechnung von SFN-Zuschlägen ans Tageslicht. Der Grund: Hier gelten einige Sonderregeln, die in der Praxis teilweise schwer umzusetzen sind.
Prüfen Sie zunächst die Lohnsteuerfreiheit
Zuschläge, die Mitarbeiter Ihres Unternehmens für die Arbeit an Feiertagen und Sonntagen oder für Nachtarbeit erhalten (SFN-Zuschläge), sind lohnsteuerfrei, wenn die folgenden Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen (§ 3b Einkommensteuergesetz (EStG) in Verbindung mit R 3b Lohnsteuerrichtlinien (LStR)). Bei der Prüfung gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor, um nichts zu übersehen.