Vorsicht, wenn Sie dem GmbH-Geschäftsführer kündigen!

Der Fremdgeschäftsführer einer GmbH ist arbeitsrechtlich in der Regel kein Arbeitnehmer. Trotzdem müssen Sie bei der Kündigung die für Arbeitnehmer maßgeblichen Kündigungsfristen nach § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 5.11.2024 (II ZR 35/23) entschieden und damit der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) widersprochen.

Britta Schwalm

25.05.2025 · 1 Min Lesezeit

BAG hält kürzere Kündigungsfrist für maßgeblich

Nach Auffassung des BAG gilt § 622 BGB nach einer Neufassung im Jahr 1993 nur für Arbeitnehmer. Für GmbH-Geschäftsführer, die keine Mehrheitsgesellschafter sind, sei deshalb § 621 BGB maßgeblich, der die Kündigungsfristen für Dienstverhältnisse regelt. Einem Geschäftsführer mit Monatsvergütung könnten Sie demnach spätestens am 15. zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündigen (BAG, 11.6.2020, 2 AZR 374/19).

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