FRAGE
Ein Mitarbeiter ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat versichert. Zum 1.5.2025 hat er seine Arbeitszeit reduziert – befristet bis zum 31.10.2025. Dadurch kommt es dieses Jahr zur Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird der Mitarbeiter versicherungspflichtig, obwohl die Arbeitszeitreduzierung nur vorübergehend ist?