„Vorübergehende Unterschreitung der JAEG: Ab wann gilt die Versicherungspflicht?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

06.06.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Ein Mitarbeiter ist wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung und privat versichert. Zum 1.5.2025 hat er seine Arbeitszeit reduziert – befristet bis zum 31.10.2025. Dadurch kommt es dieses Jahr zur Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wird der Mitarbeiter versicherungspflichtig, obwohl die Arbeitszeitreduzierung nur vorübergehend ist?

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