FRAGE
Wir sind ein kleines Unternehmen mit 10 Mitarbeitern und haben im Frühjahr eine neue Beschäftigte eingestellt. Sie ist dann gleich am 3. Tag ihrer Beschäftigung für 2 Wochen krank geworden. Wir haben ihr Entgelt fortgezahlt. Nun verweigert uns ihre Krankenkasse die Erstattung der Entgeltfortzahlung im U1-Verahren. Hat das so seine Richtigkeit?