Warum das BEM bei einer personenbedingten Kündigung wegen Krankheit so wichtig ist
Ein wesentlicher Baustein einer personenbedingten Kündigung aus Krankheitsgründen ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Der Arbeitsplatzverlust aufgrund einer gesundheitlichen Einschränkung kann durch eine angemessene Vorgehensweise im Rahmen des BEM verhindert werden. Daher ist es für Sie obligatorisch, bevor Sie zu einer personenbedingten Kündigung aus Krankheitsgründen greifen.
Michael T. Sobik
24.02.2026
·
7 Min Lesezeit
Sie sind per Gesetz zum BEM verpflichtet
Die rechtliche Grundlage für das BEM finden Sie im Sozialgesetzbuch (SGB) IX, und zwar dort in § 167 Abs. 2. Voraussetzung für das BEM ist, dass ein Mitarbeiter
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:
Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: