Aktuelles HR-Update

Warum Sie das neue Verzeichnis allgemeinverbindlicher Tarifverträge schnell prüfen sollten

Plötzlich könnte Ihr Unternehmen verpflichtet sein, seine Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag zu bezahlen, Urlaub zu gewähren oder Sonderzahlungen zu leisten. Möglich ist das über allgemein verbindliche Tarifverträge. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 1.1.2026 ein aktualisiertes Verzeichnis allgemein verbindlicher Tarifverträge veröffentlicht. Dieses Verzeichnis sollten Sie auf Neuzugänge und deren Relevanz für Ihr Unternehmen hin überprüfen.

Britta Schwalm

20.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Allgemeinverbindliche Tarifverträge gelten für eine bestimmte Branche oder ein festgelegtes regionales Gebiet.

In diesem Fall werden sämtliche Unternehmen der entsprechenden Branche oder des betreffenden Gebiets sowie deren Mitarbeiter automatisch erfasst – ohne, dass die betroffenen Arbeitgeber etwas dagegen unternehmen könnten.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: