FRAGE
Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens wird ab September für mindestens 1/2 Jahr ausschließlich bei einem Kunden arbeiten, weil er dort ein neues System etablieren und begleiten soll. Wie ist das mit den Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzort beim Kunden? Können wir diese trotz der langen Dauer nach Reisekostengrundsätzen abrechnen?