„Was ich anziehe, entscheide ich selbst“ – doch für die Arbeitskleidung dürfen Sie Regeln setzen!

Wenn Sie Ihren Mitarbeitern bestimmte Arbeitskleidung vorschreiben oder zur Verfügung stellen, wird dies nicht allen gefallen. Geschmäcker sind eben unterschiedlich. Wie weit dürfen Sie also mit Ihren Vorgaben gehen? Und welche Möglichkeiten haben Sie, wenn ein Mitarbeiter sich nicht daran hält? Diese Fragen beantwortet das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf mit seinem Urteil vom 21.5.2024 (3 SLa 224/24).

Britta Schwalm

13.07.2025 · 2 Min Lesezeit

Der Fall: Rote Arbeitshosen sind Pflicht

Die Kleiderordnung eines Industriebetriebs sieht vor, dass die Mitarbeiter in Montage, Produktion und Logistik vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte funktionelle Arbeitskleidung tragen – darunter auch rote Arbeitshosen. Der Arbeitgeber hielt die roten Hosen für sinnvoll zur Wahrung der Corporate Identity und zur Abgrenzung von externen Beschäftigten. Außerdem erhöhe die Signalfarbe Rot die Sichtbarkeit im Produktionsbereich und diene somit der Arbeitssicherheit.

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