Noch gilt: Zeugnis in Papierform
Das Arbeitszeugnis müssen Sie schriftlich ausstellen und ausdrucken. So ist die aktuelle Rechtslage. Allerdings plant der Gesetzgeber hier in Kürze Änderungen, sodass auch die digitale Zeugniserstellung möglich sein soll. Eine Zeugnis-Mail ist also nach wie vor unwirksam. Das Zeugnis sollte auch immer Ihren Briefkopf Ihres Unternehmens tragen, fleckenfrei und nicht geknittert sein!