Wegen Tätlichkeiten dürfen Sie kündigen – auch wenn es nicht zu Schmerzen oder Verletzungen kommt
Manche Mitarbeiter sind schnell gereizt und werden sogar handgreiflich. Sie als Arbeitgeber brauchen ein solches Verhalten nicht hinzunehmen und dürfen in der Regel ohne Abmahnung kündigen (Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen, 28.8.2025, 15 SLa 315/25).
Hildegard Gemünden
11.11.2025
·
1 Min Lesezeit
Der Fall: Stoßen und Treten, aber keine Verletzung
Ein Arbeitnehmer befasste sich während der Arbeitszeit trotz Verbots mit seinem privaten Smartphone. Als ein Teamleiter sich ihm näherte, sagte der Mitarbeiter „Hau ab hier!“, stieß ihn mit der Hand gegen die Schulter und trat nach ihm. Der Teamleiter musste wegen des Stoßes einen Schritt zur Seite machen, der Tritt berührte ihn leicht. Als der Teamleiter sich wieder entfernte, gestikulierte der Mitarbeiter mit erhobenem Zeigefinger in seine Richtung und beschäftigte sich weiter mit seinem Handy. Der Arbeitgeber kündigte dem Mitarbeiter wegen dieses Vorfalls fristlos, hilfsweise fristgemäß, wogegen der Mitarbeiter klagte.
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