„Welche Konsequenzen hat eine Übernahmeoption in der Ausschreibung einer befristeten Stelle?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

05.05.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir stellen neue Mitarbeiter mit einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag für 2 Jahre ein. In der Stellenausschreibung möchten wir auf die Option einer anschließenden Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis hinweisen. Gehen wir damit schon irgendwelche Verpflichtungen ein?

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: