„Welche Umlagen müssen wir abführen, wenn wir eine Urlaubsabgeltung auszahlen?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Britta Schwalm

22.09.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE

Wir zahlen einem ehemaligen Mitarbeiter demnächst eine Urlaubsabgeltung aus. Inwiefern müssen wir für die Zahlung die Umlagen U1 (Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberleistungen im Bereich Arbeitsunfähigkeit) und U2 (Ausgleichsverfahren für Arbeitgeberleistungen im Bereich Schwanger-/Mutterschaft) und die Insolvenzgeldumlage abführen?





Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: