Wenn der Mitarbeiter seinen Firmenwagen kaufen möchte

Häufig möchten Beschäftigte „ihren“ Firmenwagen schließlich kaufen. Dann sollten Sie vorsichtig sein: Bleibt der Kaufpreis hinter dem Wert des Fahrzeuges zurück, ist die Differenz steuerpflichtiges – und damit auch beitragspflichtiges – Arbeitsentgelt.

Britta Schwalm

05.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Zur Ermittlung des üblichen Endpreises nach § 8 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz (EStG) stellen Sie auf den Preis ab, den das Kfz auf dem Gebrauchtwagenmarkt erzielen würde. Entscheidend ist der Händlerverkaufspreis. Als Anhaltspunkte dienen folgende Unterlagen:

  • zeitnah zum Kauf ausgestellte Sachverständigengutachten
  • Kaufpreiserhebungen
  • anerkannte Marktübersichten (z. B. Schwacke-Liste)

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