Wenn ein Großauftrag dauerhaft wegfällt, sind betriebsbedingte Kündigungen erlaubt
Ein Albtraum für jedes Unternehmen: Ein Großauftrag entfällt plötzlich dauerhaft. Sie können eine Reihe von Mitarbeitern gar nicht mehr einsetzen und suchen einen Ausweg. Wenn keine neuen Aufträge akquiriert werden können, bleibt meist nur eine Lösung: Sie müssen betriebsbedingt kündigen. Mit einem solchen Fall hatte es das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern zu tun (LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.1.2025, Az. 3 SLa 156/24) zu tun.
Britta Schwalm
16.05.2025
·
3 Min Lesezeit
Der Fall: Großauftrag wird vorzeitig gekündigt
In diesem Fall gab es Streit über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber betrieb ein Unternehmen für die Durchführung von Taxi- und Mietwagenfahrten. Zum Zeitpunkt der Kündigung waren 23 Arbeitnehmer beschäftigt, einschließlich der später klagenden Mitarbeiterin, die dort als Disponentin eingesetzt war.
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