Hintergrund & Einordnung

Wer arbeitet eigentlich im Übergangsbereich?

Beschäftigte, die monatlich zwischen 603,01 € und 2.000 € verdienen, befinden sich mit ihrem Gehalt im sogenannten Übergangsbereich. Damit gelten für sie vorteilhaftere Regeln als für „Normalverdienende“. Hierbei gilt aber: Die monatliche Obergrenze darf regelmäßig nicht überschritten werden. Bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt maßgebend (§ 20 Abs. 2 SGB IV).

Redaktion

02.01.2026 · 2 Min Lesezeit

Unterscheiden Sie die Begrifflichkeiten

Oft verwechselt werden die Midijobber mit Beschäftigten, die einen Minijob haben bzw. mit kurzfristig Beschäftigten.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Loggen Sie sich ein und lesen Sie sofort weiter:

Sie sind noch kein Kunde?
Testen Sie „Mein Personalwissen“: