FRAGE
Eine Mitarbeiterin hat zum Ende ihrer Elternzeit gekündigt, sodass ihr Arbeitsverhältnis Mitte August enden wird. Vor Beginn der Elternzeit hatte sie noch Anspruch auf 10 Tage Urlaub, die sie nun nicht mehr nehmen kann und für die wir grundsätzlich Urlaubsabgeltung zahlen müssen. Allerdings hat sie während der letzten 13 Wochen vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund der Elternzeit kein Arbeitsentgelt erzielt. Reduziert sich die Urlaubsabgeltung dadurch auf null oder wie berechnen wir die Urlaubsabgeltung richtig?