Wie eine aktuelle Dienstwagenvereinbarung mit Privatnutzung formuliert wird

Der aktuelle Fall auf Seite 3 zeigt uns: Die Privatnutzung eines Dienstwagens ist immer noch eine „heilige Kuh“, um die es immer wieder gerichtlichen Streit gibt. Hier sind Präzision und Rechtssicherheit in Ihren Vereinbarungen gefordert, andernfalls kann es eine böse Überraschung für Sie geben!
Frau im Auto

Britta Schwalm

25.08.2025 · 2 Min Lesezeit

An diese Kernpunkte sollten Sie unbedingt denken

Sieht der Arbeitsvertrag Ihres Mitarbeiters vor, dass er einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhält, ist dieses Nutzungsrecht grundsätzlich Teil des Arbeitsentgelts Ihres Mitarbeiters. Das hat zur Folge, dass Sie die Überlassung des Dienstwagens nicht einfach einseitig zurücknehmen können. Hier ist Vorsicht geboten, denn tun Sie dies trotzdem, machen Sie sich ggf. schadensersatzpflichtig!

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