An diese Kernpunkte sollten Sie unbedingt denken
Sieht der Arbeitsvertrag Ihres Mitarbeiters vor, dass er einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung erhält, ist dieses Nutzungsrecht grundsätzlich Teil des Arbeitsentgelts Ihres Mitarbeiters. Das hat zur Folge, dass Sie die Überlassung des Dienstwagens nicht einfach einseitig zurücknehmen können. Hier ist Vorsicht geboten, denn tun Sie dies trotzdem, machen Sie sich ggf. schadensersatzpflichtig!